Gebühren bei Kreditkarten: Jahresgebühr
Bei Kreditkarten wird normalerweise eine Jahresgebühr fällig. Diese wird im Voraus an die Bank bezahlt. Meistens verfahren Banken so, dass sie den Jahresbeitrag mit auf die Kreditkartenabrechnung buchen. Man braucht sich dann also nicht um die gesonderte Überweisung des Betrags zu kümmern.
Wenn eine Jahresgebühr anfällt, dann ist sie fast immer im Voraus zu bezahlen. Sie ist dann für 12 Monate bezahlt, wobei sich das nicht mit dem Kalenderjahr decken muss.
Kündigt man innerhalb eines Jahres die Kreditkarte, muss die Bank den Jahresbeitrag anteilig zurückerstatten. Man bekommt also die Jahresgebühr für den nicht genutzten Zeitraum zurück.
Jahresgebühr bei kostenlosen Kreditkarten
Wie Sie bei uns im Kreditkarten-Vergleich sehen, fällt bei kostenlosen Kreditkarten keine Jahresgebühr an. Bei einigen Kreditkarten gibt es jedoch Besonderheiten, was uns zum nächsten Punkt bringt.
Warum kann die Gebühr im ersten Jahr eine andere sein als im zweiten Jahr?
Manche Banken verlangen zwar regulär eine Jahresgebühr bei ihren Kreditkarten, verzichten jedoch im ersten Jahr auf die Gebühr. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, erst einmal die Kreditkarte kostenfrei zu testen und später zu entscheiden, ob Sie die Kreditkarte behalten wollen oder nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Bank Bedingungen stellt, wie etwa einen bestimmten Mindestumsatz, um auf die Jahresgebühr ganz oder in Teilen zu verzichten.
Damit Sie als Verbraucher genau wissen, ob eine Kreditkarte auch in den Folgejahren beitragsfrei (kostenlos) bleibt oder ob eine Gebühr erhoben wird, haben wir eine zweite Spalte in unserem Kreditkarten-Vergleich eingefügt. Daran können Sie kinderleicht erkennen, ob die jeweilige Kreditkarte dauerhaft kostenlos ist oder ob ggf. eine Gebühr in den Folgejahren erhoben wird.
Kann man eine kostenlose Kreditkarte wieder kündigen?
Ja, natürlich können Sie jederzeit den Kreditkartenvertrag wieder kündigen. Sie müssen dazu nicht ein Jahr lang warten, sondern können auch vor Ablauf des Jahres kündigen. Bestimmte Kündigungsfristen sind auch nicht mehr einzuhalten, da die Kündigungsfrist schon gesetzlich bei max. 2 Monaten liegt.