Kann man Kreditkartenumsätze stornieren / zurückbuchen lassen?

Ein Aspekt, der bei Kreditkarten großgeschrieben wird, ist die Sicherheit. Dazu zählt auch, dass Umsätze im Zweifelsfall storniert bzw. zurückgebucht werden können. Damit werden Verbraucher vor Missbrauch und Betrug geschützt. Das heißt allerdings nicht, dass alle Zahlungen rückgängig gemacht werden dürfen. Entscheidend sind die Umstände und eine sofortige Reklamation bei der Bank oder Kreditkartengesellschaft.

Den Anstoß für eine Stornierung muss in der Regel also der Kunde geben. Daher raten die Unternehmen, die Kreditkartenabrechnung umgehend zu prüfen und Widerspruch einzulegen, sollten Zahlungen nicht zugeordnet werden können. Bisweilen schlagen auch die Sicherheitssysteme der Banken Alarm und weisen auf ungewöhnliche Vorgänge hin. In dem Fall wird der Kunde kontaktiert und das Problem zumeist unbürokratisch aus dem Weg geräumt. Ansonsten ist es am Karteninhaber, auf Fehler hinzuweisen. Das funktioniert bei einigen Banken online, teils reicht auch eine formlose Mitteilung oder aber die Unternehmen stellen Formulare für die Reklamation zur Verfügung.

Was ist bei einem Widerspruch zu beachten?

  • Nicht autorisierte Zahlung: Wird die Kreditkarte belastet, obwohl der Vertrag längst gekündigt ist, oder haben Betrüger Geld einbehalten, kann der Vorgang storniert werden. Handelt es sich um Abos oder andere Verträge, sollten das Kündigungsschreiben und die Kündigungsbestätigung dem Widerspruch beigefügt werden. Handelt es sich um eine missbräuchliche Nutzung der Karte, muss sie darüber hinaus gesperrt werden, um weiteren Schaden zu vermeiden.
  • Doppelte Belastung / falscher Betrag: Fehler in den Buchungssystemen können dazu führen, dass Beträge doppelt oder in falscher Höhe auf der Kreditkartenrechnung ausgewiesen werden. Dann sollte entweder der Händler oder Dienstleister informiert oder aber Widerspruch bei der Bank eingelegt werden.
  • Ware nicht erhalten: Wurde die bestellte Ware nicht bis zum vereinbarten Lieferdatum zugestellt und reagiert der Händler auch nicht auf eine Frist, obwohl der Betrag längst verbucht wurde, kann die Bank den Vorgang auf Antrag des Kunden stornieren.
  • Unbekannte Händlerkennzeichnung: Manchmal steht auf der Kreditkartenrechnung eine andere Händlerkennzeichnung als auf der Rechnung. Dann gilt es, die übrigen Daten wie Telefonnummer oder Adresse zu vergleichen. Erst wenn sich keinerlei Übereinstimmung findet und der Vorgang somit nicht nachvollziehbar ist, macht eine Rückbuchung oder Nachforschung Sinn.

Wie lange darf man sich mit dem Widerspruch Zeit lassen?

Gerade bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug sind Kunden gut beraten, nicht eine Sekunde zu verlieren und sofort die Bank zu informieren, damit die Karte gesperrt und der Betrag zurückgebucht werden kann. Wartet man damit zu lange, steht unter Umständen der Vorwurf der schadhaften Verzögerung im Raum, der spätestens bei der Haftungsfrage von Relevanz ist. Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Reklamationen. Als Frist für den Widerspruch sieht die Zahlungsdiensterichtlinie acht Wochen ab dem Tag vor, an dem der Betrag abgebucht wurde. Wer sich mehr Zeit lässt, verliert schlimmstenfalls den Korrekturanspruch. Von daher: Die Kreditkartenrechnung direkt nach Erhalt kontrollieren, bei Unregelmäßigkeiten Kontakt zur Bank aufnehmen und gegebenenfalls die Kartensperre bewirken. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann das Kreditinstitut den Vorgang zeitnah prüfen.